Explore on your own and drive across different touristic locations of ABHA and experience its hidden gems. Overnight stays arranged at premium hotels.
At Saudi Discovery, we have designed the Fly & Drive programs in ABHA, Saudi Arabia, where the safety and comfort of roads are almost superior to European networks. We welcome the guest at the airport and deliver them the self-drive car the next day. We have designed a well-planned itinerary with overnight stays in premium hotels. Our 24 hours assistance team is always at your disposal for any questions or queries, while you are on road.
TERMS & CONDITIONS FOR THE CAR:
Price Includes: Insurance, Service, Maintenance and suitable vehicle for replacement in event of normal service, breakdown or accident.
Documents needed to rent a car: Valid driving license, passport, valid credit card to cover, files & excess mileage if any – or accidents.
PAI: PAI for passengers as per the standard seating capacity of the requested vehicle is optional and available at an additional cost at USD 4pp/day.
Insurance: Full Comprehensive Insurance CDW. Insurance excess of USD 400 is applicable in the event of an accident only when the client or unknown third party is at fault. Submission of final police report which is suitable for insurance claim is mandatory in case of accidents and damage to the rented vehicles. Client has option to insure deductible for USD 10/day.
On Tours in DUBAI: Salik Tag will be fixed at our cost and each time vehicle passes any of the toll points the charges would be USD 2/- per entry.
Driving License & Age Limit: A valid driving license from home country that is more than 1 year old is mandatory... The minimum age of the driver should be of 21 years. Non Compliance with the above will attract additional liability of 10% of the total damage cost on Thrifty's vehicle in addition to the Insurance excess @ USD 685/- per accident. . This is applicable in case of an accident, only due to driver's fault or unknown third party (hit & run cases).
Traffic Violations: Fines or other expenses incurred through traffic violations committed during the term of rental will be Lessee’s responsibility, if the lessee’s representative commits the violation. The lessor will charge the Lessee the actual traffic fine or other traffic violation charges, which will be billed separately upon receipt of fines from the traffic department with 10% service charge. The traffic fine payment is the liability of the lessee irrespective of the user who may be on enrolls or resigned or left the country. The traffic violations will be submitted as and when received from the traffic department
DAY 1: RIYADH (ARRIVAL)
Arrival at RIYADH International airport, after formalities, you will be able to direct yourself to the Car rental area at the BUDGET car rental counter, or just pick up your car in BUDGET outlet downtown RIYADH. After the car formalities are done, you will receive the keys, and you will be ready to discover the region. Drive to your hotel. Overnight in RIYADH.
DAY 2: RIYADH (50 km)
Breakfast at the hotel. We will start our tour of mystic Riyadh by visiting the National museum which is the primary custodian of the Saudi national heritage and culture. The Museum is a place of learning and discovery, it offers an overview to the history of Arabian civilization from Prehistory to our modern era. We continue thereafter to the nearby Murabba Palace that is one of the historic buildings of the city. The palace was named after its square with the form of 400 by 400 meters. Afternoon we will continue our tour of mystic Riyadh by visiting the Masmak Fort and its museum that depicts the history of the history of the conquest of Arabia by the Al-Saud family. The palace was built during the reign of Abdullah bin Rashid in the year 1895 A.D. to serve as military garrison for the Abdullah bin Rashid army. His Majesty King Abdulaziz, the father of the nation today, captured the fort in 1902 making of this fort the birthplace of the 3rd Saudi Kingdom, the modern one we live in. We will then visit the Dira Souq famous for buying antique carpets and other useful Saudi heritage antiques, while walking we will always smell sandal wood fragrance.We will finish our tour with a stunning viewpoint from one of the famous landmarks of Riyadh, the Kingdom Tower and the Faisaliah Tower, both great architectural achievements. At the end of the afternoon, back to your hotel. Overnight in Riyadh. Optional : Access to Skybridge on Kingdom tower : 25$ pp
DAY 3: RIYADH – WADI DAWASSIR (600 km)
Breakfast at the hotel. We will start our journey this morning to the heart of the EMPTY quarter .Our destination will be Wadi Ad Dawasir that we will reach after 7 hours approximately .This quaint collection of neighborhoods in the heart of Saudi Arabia is blessed with fertile ground and water sources. Fed by the agricultural bounty, it is fast developing into an urban center for the Dawasir valley, realizing its potential as a green oasis. As a quiet, restorative destination with well-supplied hotels, a fascinating experience also awaits in Oroug Bani M'aradh Wildlife Sanctuary, showcasing the desert's diversity of life. Check in at hotel. Overnight in WADI DAWASSIR
DAY 4: WADI DAWASSIR - NAJRAN (410 km)
Breakfast at the hotel. Our destination is today the coast and the Red sea, we will leave our WADI to ride for approximately 4 hours to ABHA . In the afternoon we will discover the city. Check in. Overnight in NAJRAN.
DAY 5: NAJRAN - JAZAN (329 km)
Breakfast at the hotel. This morning we will visit the Museum, al Akhdood, Al Aan Palace, Mud Houses, Dam, Emara Palace and Dagger Souq. Al Akhdood is an archaeological site. It’s a castle built of stones and is surrounded by a 235 mtr long wall. Al Aan Palace is one of the most remarkable architectures in Najran. The main tower of the Palace is 5 stories high. Emara palace is a historical building with an area of approx. 620 sq. Meters. It was constructed during 1363 Hij. Emara Palace consists of 65 room and it previously it was premises of Emara and some other Govt Offices. We drive to JAZAN that we will reach after a ride for 5h30. On arrival, check in. Overnight at the hotel in NAJRAN
DAY 6: JAZAN – ABHA (206 km)
Breakfast at the hotel. This morning we will discover Bir Hima and Al Fau archaeological sites. Bir Hima , with its famous wells. The valleys and mountains are the homes of hundreds of petro glyphs, battle scenes with cavalrymen and infantrymen wielding various kinds of weapons. In Al-Fau there are lot of houses, palaces, and shops. Then departure to the city of ABHA that we will reach after 3 hours. On our way we will pass Khamis Mushayt and the Al Hamsan Traditional Village on the outskirts of town consists of a stone tower and buildings, including a museum that is replica of an Asir home two decades ago, an auditorium, a traditional restaurant and a gift shop. Check in . Overnight in ABHA .
DAY 7: ABHA
Breakfast at your hotel. Atart your tour visiting the Jabal Sawda which is the highest point in Saudi Arabia. It is 3000 meters above sea level. You will see lots of varieties of green lush trees and shrubs. Then we will visit El Sahab Park . It has a beautiful view and the clouds pass through all the time. The literal translation of ‘Sahab’ is ‘cloud’. And that’s what this place is. You will have a chance to walk into clouds Cornish. Afterwards , we will have an interesting passage at the old Souqs notably Souq Mahayel & Athu Latha to be see how inhabitants of ABHA trade today. In the afternoon , we will visit the Mud-walled Shada Castle, which is now a handicrafts museum. It is a representation of the beautiful traditional architecture of Asir region. It has a variety of fascinating local handicrafts, household items and more. It is also one of the very few traditional buildings left in Abha, this mud-walled tower itself is a great insight into Saudi Arabia’s past. We will drive then to the Al-Muftaha district which had a market where we shopped for different kinds of crafts. The Muftaha Village that was in a state of neglect was re-built based on inspirations from Asir’s heritage and culture. It was built using the traditional methods of construction with local mud and stones. Al-Muftaha, in the center of the city, dates back 260 years. It incorporates adjoining houses along the internal and external passageways built according to the Asir region’s traditional construction style. It is distinguished by the small openings and thick walls that can protect the mud walls against rain and provide shade to the buildings. Another highlight of our visit to ABHA wil be FATEMA’s museum which is a famous “ house painter “ with her husband ALI Megawi .Then We will take you to a mountain which took your breath away! its Jabal Al Akhdar or as translated “The Green Mountain”. This entire mountain is lit up with green lights and even the clouds above it were green due to the lights. It was a sight to behold. Overnight in Abha.
DAY 8: ABHA – AL BAHAH (330km)
Breakfast at your hotel . We will take you to Rijal Almaa village which is famous for its typical Arabian traditional architecture that can be found throughout the whole country, each region having its own specificity. But when it comes to Saudi traditional architecture the first image that comes to mind is the charming and colorful houses of Rijal Alma’. The village have stunning sceneries with great history of the region. For its exceptional features Rijal Alma’ is today on the tentative list of UNESCO World Heritage. You will find there a place redolent with history and tradition. You will visit the village museum its a huge museum all inside the village with a lot of old pieces and there is a description as well in English and in Arabic. Its established by the efforts of the local inhabitants in order to save their regional heritage, and they have turned one of the forts into the museum headquarters since 1985.The village consists of about 60 palaces built from natural stone, clay and wood, and the palaces consists of several floors. The village used to be a natural passage that linked Yemen, Makkah, Madinah and the Levant. Thus, it was a regional trade center. In the early afternoon, start our way to AL BAHAH. After a 5 hours ride, we will reach this city in the mountains. Then we start to discover the highlands of Al-Bahah, located more than 2000 meters above sea level. We start with a visit to some traditional stone houses typical of the southern mountains of Arabia. Then we visit some amazing viewpoints from the vertiginous cliffs of the Sarawat mountain range in Al-Bahah and the nearby city of Baljureshi. In the afternoon we drive down the cliff to reach Zee Ayn, one of the most iconic spectacles of Saudi Arabia. Also known as the Marble village, Zee Ayn is built on a marble hill that offers unique and mesmerizing scenery. We roam through the old streets meandering by the elegant traditional houses of this 400-year-old village. From there we enjoy viewpoints overlooking the valley down the Sarawat mountains to the oasis. To complete the picture postcard view, a nearby natural spring provides water to a lush oasis surrounding the bottom of the hill. The village was named after a water spring (Ayn in Arabic) that flows continuously from the nearby mountains to several reservoirs, and each particular pond has its own name. Overnight in Al-Bahah.
DAY 9: AL BAHAH – TAIF (220 km)
Breakfast at the hotel. We will complet out tour of AL BAHAH , and start our journey to the mountains of TAIF .We are in the Hada Mountains above Mecca and on the Eastern slopes of the Al-Sarawat mountains .The city of Taif, has a cool and green Summer People travel to TAIF for its Green nature and its weather , its beautiful scenery and the town’s relaxed atmosphere. Our tour will start with a drive enjoying the majestic panoramic view of al Hada mountain. We will pass by a Rose Farm/factory. We will then reach the Sharif Museum. In the afternoon, after enjoying the view of mountains, the old stone paths, cars that passing though the road from Alhada Cable car. We will depart to Ta’if . That we will reach in the early evening. Then check in in our hotel. Overnight in TAIF .
DAY 10: TA’IF – JEDDAH (174 km)
Breakfast at the hotel. This morning we will discover Taif that is known worldwide for its roses and the perfume factories. We will stop at one of them that has preserved its old factory and brewers. The artisans will show us how the brewing process is made and will propose to us their range of rose perfumes and products. Then before going down the 2000 meters from the top of the Sarawat Mountains . We will visit also the Sharif Museum , we will stop at Al-Huda where we will admire the stunning sights from the edge of the vertiginous escarpment . Then we will start our descent down to sea level in Jeddah. Along the way we will enjoy the mild temperatures of the altitude and the vertiginous viewpoints from the top of the Sarawat Mountains. Once down to the Tihamah plain we will drive around Makkah then until the Red Sea shore in Jeddah where the climate is hotter and more humid than what we experienced just 2 hours before. Overnight in Medina
DAY 11: JEDDAH
Breakfast at your hotel. We will start our tour with the visit of Abdul Raouf Khalil Museum that presents the local and Arabian heritage. A unique site . We will then hit old Jeddah .We will enjoy a wonderful walking in Al-Balad , the old part of the city .This walk tour of the old Town will take you along all the less known must-see local spots: Old Market hidden gems, Old Jeddah hidden galleries, local Jeddah food only for locals… While visiting Al-Balad, visitors will be taken to see Beit Nassif, one of the prominent renovated structures in the old city, which dates back to the mid 1800's. The five-story building provides a rare opportunity for the visitors to experience the blend of traditional architecture with modernity .We will see also the Baghdadi house . We will visit also the Old gold market in Gabel street and the Ukash Mosque. We will pass by the Al Rahmah Mosque. After that, we will visit The Floating Mosque, this single domed architectural marvel that sits literally on the sea, symbolizes Jeddah’s bold storm into the modern age. Sitting on an enviable location, the mosque’s courtyard offers unencumbered views of the Red Sea. Our tour will end with the Jeddah Corniche which is the 30 km coastal resort area of the city of Jeddah. Located along the Red Sea, the corniche features a coastal road, recreation areas, pavilions and large-scale civic sculptures as well as King Fahd's Fountain, the highest fountain in the world. Overnight in Jeddah.
DAY 12: JEDDAH
Breakfast at your hotel. We will spend a second day in the Red Sea capital enjoying its hospitality . Overnight in Jeddah
DAY 13: JEDDAH– MEDINA (480 km)
Breakfast at the hotel. This morning we set off early driving through the open desert to the spectacular Al Waba Crater, a dramatic volcano formation with a salt field at its center. In the afternoon we make our way to the outskirts of the holy city of Medina .In the city center, the vast Al-Masjid an-Nabawi (Prophet's Mosque) is a major Islamic pilgrimage site. Its striking Green Dome rises above the tombs of the Prophet Muhammad and early Islamic leaders Abu Bakr and Umar. The Masjid al-Qiblatain (Qiblatain Mosque) is known as the site where the Prophet Muhammad received the command to change the direction of prayer to Mecca . We will visit the outskirts of the city ONLY, except the holy pilgrimage areas and we conclude the day with a short hike up Mount Uhud to enjoy the sunset over the city .Check in hotel . Overnight in Medina
DAY 14: MEDINA - AL ULA (330 km)
Breakfast at the hotel. We will head this morning to the ancient town of Al Ula was an important staging post on the frankincense trade route to Oman and Egypt. We will follow the same route than the historic Hijaz Railway. We will stop at the abandoned Buwayr & Muduraj train stations both of which offer an eerie reminder of a turbulent and bloody past .The Hijaz Railway, which connected Medina with Damascus and eventually Istanbul was built by the Ottomans in the early 20th century to speed ,up the journey to Mecca during the pilgrimage season, but the railway was only in use for a short period. During WWI, Lawrence of Arabia and his Arab allies blew up the railway in their revolt against the Ottoman Empire. We will visit the ancient city of Khaybar. This is probably the best-preserved ancient oasis of Saudi Arabia as it is built in a natural depression that can be flooded, reason why the modern city was built further away. It is mention in a Neo-Babylonian text that tell its conquest in 552 BCE by Nabonidus, the last King of Babylon. It became in the year 7 of Islam an important battle place between the Muslim and the Jews that saw the troops of Mohamed (PBUH) and Ali victorious. Arrival in Al Ula area at the end of the afternoon. Check in in our camp . Overnight in Al’Ula.
DAY 15: AL ULA
Breakfast at the hotel. This morning we propose to discover Al-Ula which is an ancient oasis that is inhabited for the last 7000 years. During the 1st millennium BCE the city of Dedan develops thanks to its strategic location on the frankincense trade road to become one of the oldest Arabian kingdoms that ruled over most of what is today Tabuk and Madinah provinces. Continue to Jebel Ikmah that, with its amazing and numerous rock inscriptions, looks an open-air museum. We continue then to the Old city of Al-Ula that became at the beginning of the Islamic era an important staging post along the pilgrimage route to Mecca. Then we will visit the ancient sites of Ekma and Abu ‘Aoud where the people of the oasis wrote texts in ancient scripts that we will decipher for you. We can finish this special day on top of the Harrat Al-Uwayrid for an amazing viewpoint of the oasis of Al-Ula. At the end of the afternoon, drive to hotel. Accommodation in AlUla.
DAY 16: AL ULA – MADA’IN SALEH – AL ULA
Breakfast at the hotel. Today we will start our journey with the visit of the famous Hegra (Madain Saleh). We will be exploring the first UNESCO World, heritage site of the Saudi Kingdom, the monolith of Mada’in Saleh, also known as “Southern Petra “, dating from the Nabateans period (100-500 BC. We head towards Jibal Al-Rukkab & Leopard trail. We will then visit Jebel Al- Fil the “Elephant Mountain”. The visits are exciting and full of emotions. At the end of the day, we go back to our camp. Overnight in Al Ula.
DAY 17: AL ULA – JUBBAH - HA’IL (440 km)
Breakfast at the Camp. This morning we will start our journey to Jubbah that lies on an ancient lake. Several archaeological sites of human settlement from the Middle Paleolithic period were found around the margin of the paleolake. Jubbah is surrounded by large sandstone outcrops that are filled with ancient petroglyphs and inscriptions on the rock face. Jubbah benefited from past humid phases that turned the arid Arabian Peninsula into a savannah similar to what is found today in Africa. During the last humid period that took place from the 10th to the 6th millennium BCE the African monsoon rains filled rivers and lakes where wildlife thrived. If the animals that used to live there became instinct because of the desertification that started during the 6th millennium BCE, some men fixed forever their presence in Jubbah thanks to carvings of aurochs, cheetahs, lions…Those drawings are still visible today in the sides of several sandstone outcrops located on the western side of the paleolake like the Jebel Umm Sanman. Jubbah, the other major carving site of Hail Province, where listed as UNESCO World Heritage in 2015 for their numerous petroglyph panels and rich.We will pass through the famous desert of Nefuda Al Kabir or Al-Nefud , it is occupying a great oval depression. It is 290 kilometers long and 225 kilometers wide, with an area of 103,600 square kilometer. After this visit, we continue our route to the famous city of Ha’il. Renowned for its hospitable people, Hail is traditionally the home of Saudi Arabia’s poets and writers. An interesting point about Hail, most of the early European explorers passed by this city during the 19th century (Charles Doughty, Lady Blunt, Charles Huber, Julius Euting…Upon arrival , we will transfer to our hotel. Overnight in Ha’il.
DAY 18: HA’IL - BURAYDAH (280 km)
Breakfast at the hotel. We will start our day with the visit of Al Ha’il, we will visit the A’Arif Fort and the nearby heritage museum. Then we will have a walk at the traditional market where we will find the local delicacies. We will pass also by the Hail Regional Museum, and if it is open, we will drop there to admire its collection. Then we start our way to Buraydah , we will pass the imposing Shammar mountain range , we will stop at a major historical site on our road called Fayd. It is the most important pilgrimage city that thrived during the golden age of Baghdad as it is located half way between Baghdad and Mecca. We will visit a small museum and a large archaeological site that has been restored. Buraydah is the capital of Al-Qassim Region in North central Saudi Arabia in the heart of the Arabian Peninsula, and it is considered being the most conservative city of Saudi Arabia. On arrival, quick orientation of the city before we check-in at hotel. Overnight in Buraydah.
DAY 19: BURAYDAH - USHAIGER - RIYADH (360 km)
Breakfast at the hotel. Today we need to start early to make the most of a truly unique Saudi experience. Buraydah’s lively camel market is located just a short distance outside modernday Buraydah but the experience may feel like stepping into a distant era of times gone by. This is the world’s largest camel market where thousands of camels, goats and sheep are traded every day and this morning is sure to be a feast for the senses. We head back into the city to stroll through the mouth- watering date market to pick some tasty treats before driving towards the capital city of Riyadh. En route we will pass the villages of Mithnab and Al-Ghat , before we reach the highlight of our day the heritage village of Ushaiger, one of the oldest settlements in the region which boasts some stunning traditional Najdi architecture and considered one of the most attractive places in the country. We will reach finally Riyadh the capital at the end of the day . Check in , Overnight in Riyadh.
DAY 20: RIYADH- DEPARTURE
Breakfast at your hotel. Check out at 12h00 noon. Depending on your departure time, you will be transferred to Riyadh airport. You can return the car in the airport,go to the car rental RETURN parking , handover your car to the BUDGET team , and direct yourself to the departure area.
• Personalized meet & assist upon arrival at Riyadh airport in English
• 20 days car rental including CDW insurance and 300km / day
• Car category C – Toyota Corolla or similar
• Road Book : what to do (AlUla visits need to be prebooked)
• Assistance 24 / 24 of our staff
• Accommodation in the above-mentioned hotels or same hotel category according to the periods mentioned
• Daily Buffet breakfast at the hotel
• Local taxes
• Flights
• Excess Mileage
• Additional Insurance
• Optional excursions
• Porterage & Personal expenses
• Visa fees if needed
• Lunches & Dinners
Session expired. We are continuously updating our offers and flights, continue with us to have new offers
Back to homepage Reload pageTravelplanet GmbH
Buchungsbedingungen/Allgemeine Reisebedingungen (AGB)
Allgemeine Reisebedingungen der Travelplanet GmbH für die
Marke stopoverall.com
– gültig für Buchungseingang ab 01.11.2023 –
Stopoverall.com ist eine Marke der Travelplanet GmbH. Durch die
Online-Buchung von Ihnen gewünschten Leistungen über
stopoverall.com kommt der Vertrag zwischen Ihnen und
Travelplanet GmbH ( nachstehend Veranstalter oder
Reiseveranstalter genannt ) zu Stande. Die Buchung von
Reiseleistungen der Travelplanet GmbH für stopoverall.com
Produkte erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und
Zahlungsbedingungen:
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Buchung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags
aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten
Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann online oder auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Internet-Formular
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende
innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
1.5 Sofern Sie als Anmelder ausdrücklich und gesondert erklären, für die alle in der
Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung wie für eigene
Verpflichtungen einzustehen, erfolgt die Anmeldung auch im Namen dieser Teilnehmer. Im
Fall einer Annahme durch Reiseveranstalter haften Sie neben Ihrer eigenen Verpflichtung
auch für die vertraglichen Pflichten der angemeldeten Personen als Gesamtschuldner.
1.6. Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen räumt der Reiseveranstalter dem
Reisenden die Rechte gem. §§ 651a – 651y BGB ein. An die Stelle der Insolvenzsicherung
des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die
Kundengeldabsicherung.
2. Bezahlung und Insolvenzschutz
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r Abs. 4 S. 1 BGB erfolgen.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Solange bei der
Buchung keine weiteren Beträge angegeben ist, diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 20 %
und bei Flugpauschalreisen wegen der unter 5.3 erläuterten Besonderheiten 30 % des
Reisepreises. Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung und nicht erstattbaren Reiseleistungen ist
in voller Höhe sofort fällig.
2.2. Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um eine Tagesreise im Sinne des § 651a
Abs. 5 Nr. 2 BGB, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR
75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins
verlangt werden. Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B.
Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen.
2.3 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht
vollständig bezahlt, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten.
Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und
vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung
aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den
Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden aufgrund einer Berechnung
gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.
2.4 Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den
der Kunde zu vertreten hat, Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets am Flughafen
hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter
berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so
insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und
ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 €.
Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.
2.5 Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express
zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt der
Reiseveranstalter dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im
ersteren Falle weist der Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden
Entgelte hin.
2.6. Die Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises können online oder per
Rechnung/Überweisung gezahlt werden.
2.7 Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in bar, müssen dort Reiseunterlagen,
insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue Reisedokumente ausgestellt werden, ist der
Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu
verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte
Dritter sowie ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe
von 25,00 € pro Buchung.
2.8. Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der Veranstalter bei falschen Altersangaben
berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu
zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. Den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der
Veranstalter vom Kunden in einer pauschalen Höhe von 30,00 € ersetzt verlangen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens
unbenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe
auch der jeweilige Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der
Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Angabe
des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben.
2a. Mahnung bei Zahlungsverzug
Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten Termin nicht und muss der
Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine Pauschale für die Mahnkosten in Höhe
von EUR 2,50 € pro erforderlicher Mahnung in Rechnung stellen.
Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
3. Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung,
insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den
Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder
Hotelportalen als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist
schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung.
3.2 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine
Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3.3 Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des
Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es
gilt Ziffer 4. „Leistungsänderungen“ (siehe unten).
Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar,
verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung.
3.4 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen
miteinschließen können.
3.5 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des
Reisenden beim Reiseveranstalter gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00€
pro Person und Woche.
3.6 Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist.
Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende
Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang
der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter
zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne
Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene
Begleitperson mitreist.
3.7 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir
Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich
darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser
Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung.
Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den
Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung
stellen.
3.8 speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine
Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der
Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew. Die untrennbar
verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung
(Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Beide Teilleistungen beginnen mit dem
ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Vor dem ersten Betreten der
Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu
dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Die im Katalog
ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter- oder
technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu
vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen einer geplanten Route und von
Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der
Sportleistung. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard
behalten wir uns vor.
4. Leistungsänderungen / Höhere Gewalt / Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -
abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die
Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den
Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für
erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur
Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
4.6 Wir behalten uns vor, vor Abschluss des Reisevertrages Preisangaben zu ändern. Dies ist
insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse;
Wenn die vom Kunden gewünschte und die ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den
Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist.
4.7 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate,
behalten wir uns ebenfalls vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben
zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse
Rechnung getragen wird.
Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis
zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine
Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig.
4.8 Eine nach Ziff. 4.6 und 4.7 mögliche Preisanpassung wird wie folgt vorgenommen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
d) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs
zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten
zu erfüllen haben.
4.9 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch
bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an
einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus
unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese
Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber
geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§ 651h BGB).
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für
die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die
Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde
berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der
Reiseveranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch
entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter die
Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die
Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem
Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten
verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar
sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber,
wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten „Packaging“-
Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
- Flugpauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent,
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises
- Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen
Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten
Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale
des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der
Fluggesellschaft ausmacht.
- Nur-Hotelbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen
individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln
ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor
Reiseantritt 40 Prozent des Reisepreises, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60
Prozent des Reisepreises, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 Prozent des
Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des
Reisepreises
Bei Gruppenreisen, Ferienwohnungen und Yachtcharter werden Teilstornos mit mindestens
90% des vollen Personenpreises in Rechnung gestellt. Die Gruppe kann nur unter dieser
Voraussetzung Anspruch auf gebuchte Leistungen haben.
5.4 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den
in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es
unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Reiseanmelders ist, soweit auch ein
Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der
Beförderungsart und des Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des
Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
5.6 Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des
Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
5.7 Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung
nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger
überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.
5.8 Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Ziffer 5.5 und 5.6 entstehenden
Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich
mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen dem
Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von €
30,00 je Reiseteilnehmer. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die
Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts verwiesen.
5.9 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem
dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch
den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer
zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben.
5.10Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich
entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten:
1. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. Die
Rücktrittsfrist bestimmt sich nach § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall
ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm
die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den
Kunden davon zu unterrichten.
2. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In
diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu
erklären.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für
einen dem Reisenden entstehenden Schad en allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist .
7.2 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden
sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt
der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.3 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften
sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher
internationalen Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§
651p Abs. 2 und 3 BGB-Anwendung.
7.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher
Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen
nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen
8.1 Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner E-
Mail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten E-
Mail-Account.
8.2 Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich
der Reisende mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen
einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z.B. Stau) oder bei
Anreise per Zug (z.B. Rail & Fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen.
8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten.
8.4 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem
Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die örtliche Reiseleitung bzw. örtliche Agentur ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter
aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der
Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB oder
Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit
die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder
fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden
sollte.
9.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die
vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für
den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise.
9.3 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an
der Nichteinhaltung der Frist vorliegt
10. Pass-, Visa-, Gesundheits- und weitere länderspezifische
Bestimmungen
1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den
Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die
Verzögerung zu vertreten hat.
3. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern
abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem
jeweiligen Land haben. Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden,
die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben
bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der
Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem
Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die
Aufnahme kann dort verweigert werden.
4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des
Reiseveranstalters bedingt sind.
11. Informationen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
11.1bGemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union sind
wir als Veranstalter verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
wie folgt zu informieren:
„Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den
Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der
Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens
unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden
Flüge tätig wird.
In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass der Reisende über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird
das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der
Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen
Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine
Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der
Reiseveranstalter sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens
unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des
Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.“
11.2 Alle Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung und dem Fluggerät sowie dem
ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand, so dass
sich bis zum vorgesehenen Abflug Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder
organisatorischen Gründen ergeben können.
11.3 Travelplanet ist aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft,
des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen, soweit das für Sie
zumutbar ist. Im Fall einer notwendigen Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis
einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter übermittelt, werden vom
Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des
Reiseveranstalters übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder
Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der
nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden
sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.
13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit
Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat
Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben,
kann verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5
DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer)
gerechtfertigt ist.
Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die
bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen
Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen.
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger
begründet.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
15.1 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – an
dessen Sitz beim AG oder LG Köln zu erheben.
15.2 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch
uns unverzüglich zur Verfügung stellen.
15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei
fehlendem inländischen Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters:
Travelplanet GmbH
Kruppstr. 28a
DE 47055 Duisburg
Tel.: 0221-923990
E-Mail: info@travelplanet.de
Internet: https://stopoverall.com
15.4 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil.
Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht
beabsichtigt.
IMPRESSIUM
Travelplanet GmbH
Kruppstrasse 28a47055 – Duisburg
Tel.: 0221-923990E-Mail: info@travelplanet.de
Geschäftsführer: Ilhan KaratasAmtsgericht Duisburg
Handelsregisternummer: 33570
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 223946538
Steuernummer: 109/5963/1590
Haftungsausschluss, Links und Urheberrechte
1. Haftungsausschluss
Die Informationen, die wir auf unseren Internetseiten bereithalten, werden von uns regelmäßig aktualisiert und nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung oder Gewährleistung für ihre Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Qualität können wir gleichwohl nicht übernehmen. Alle kostenfreien Angebote sind unverbindlich.
2. Links / Verweise
Die von uns veröffentlichten Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Wir haben keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten. Wir machen uns deren Inhalt nicht zu eigen und sind hierfür nicht verantwortlich. Dies gilt auch für alle auf unseren Internetseiten vorgenommenen Fremdeinträge in Gästebüchern, Diskussionsforen und/oder Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Website, auf die verwiesen wurde bzw. der für einen Fremdeintrag verantwortliche Autor. Die Haftung desjenigen, der lediglich auf die Veröffentlichung durch einen Link hinweist, ist ausgeschlossen. Für fremde Hinweise oder Einträge sind wir nur dann verantwortlich, wenn wir von Ihrem Inhalt positive Kenntnis haben und es technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern.
3. Urheber-, Leistungs- und gewerbliche Schutzrechte
Alle auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie Teile hiervon verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber. Er wird dann gegebenenfalls den Kontakt zum Urheber oder Nutzungsberechtigten herstellen.
Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die IP-Anonymisierung ist auf dieser Website aktiv. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen.
Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Stand/gültig ab: 01.11.2023