Erkunden Sie auf eigene Faust und fahren Sie durch verschiedene touristische Orte von ABHA und erleben Sie seine verborgenen Schätze. Übernachtungen in Premium-Hotels arrangiert.
Bei Saudi Discovery haben wir die Fly & Drive-Programme in ABHA, Saudi-Arabien, entworfen, wo die Sicherheit und der Komfort der Straßen den europäischen Netzen fast überlegen sind. Wir begrüßen den Gast am Flughafen und liefern ihm das selbstfahrende Auto am nächsten Tag. Wir haben eine gut geplante Reiseroute mit Übernachtungen in Premium-Hotels entworfen. Unser 24-Stunden-Assistenzteam steht Ihnen jederzeit für Fragen oder Anregungen zur Verfügung, während Sie unterwegs sind.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS AUTO:
Der Preis beinhaltet: Versicherung, Service, Wartung und geeignetes Fahrzeug zum Austausch bei normalem Service, Panne oder Unfall.
Dokumente, die für die Anmietung eines Autos benötigt werden: Gültiger Führerschein, Reisepass, gültige Kreditkarte zur Deckung, Akten und gegebenenfalls überschüssige Kilometer – oder Unfälle.
PAI: PAI für Passagiere gemäß der Standard-Sitzplatzkapazität des angeforderten Fahrzeugs ist optional und gegen einen Aufpreis von USD 4pp / Tag erhältlich.
Versicherung: Vollkaskoversicherung CDW. Die Selbstbeteiligung von USD 400 gilt im Falle eines Unfalls nur, wenn der Kunde oder ein unbekannter Dritter ein Verschulden trifft. Die Vorlage eines abschließenden Polizeiberichts, der für Versicherungsansprüche geeignet ist, ist bei Unfällen und Schäden an den gemieteten Fahrzeugen obligatorisch. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Selbstbehalt für USD 10 / Tag zu versichern.
Bei Touren in DUBAI: Salik Tag wird auf unsere Kosten festgelegt und jedes Mal, wenn das Fahrzeug eine der Mautstellen passiert, betragen die Gebühren USD 2 / - pro Einfahrt.
Führerschein & Altersgrenze: Ein gültiger Führerschein aus dem Heimatland, der älter als 1 Jahr ist, ist obligatorisch... Das Mindestalter des Fahrers sollte 21 Jahre betragen. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen wird zusätzlich zu der Selbstbeteiligung von USD 685/- pro Unfall eine zusätzliche Haftung von 10% der Gesamtschadenskosten am Fahrzeug von Thrifty fällig. . Dies gilt im Falle eines Unfalls nur aufgrund eines Verschuldens des Fahrers oder eines unbekannten Dritten (Hit & Run-Fälle).
Verkehrsverstöße: Bußgelder oder andere Kosten, die durch Verkehrsverstöße während der Mietzeit entstehen, gehen zu Lasten des Mieters, wenn der Vertreter des Mieters den Verstoß begeht. Der Vermieter berechnet dem Mieter die tatsächlichen Bußgeld- oder sonstigen Verkehrsverstoßgebühren, die nach Eingang der Bußgelder vom Verkehrsdezernat mit 10% Servicegebühr separat in Rechnung gestellt werden. Die Zahlung der Verkehrsstrafe liegt in der Verantwortung des Mieters, unabhängig davon, wer sich eingeschrieben hat oder zurückgetreten ist oder das Land verlassen hat. Die Verkehrsverstöße werden nach Eingang bei der Verkehrsabteilung eingereicht
TAG 1: RIAD (ANKUNFT)
Ankunft am internationalen Flughafen RIAD.Nach den Formalitäten können Sie sich am Schalter der BUDGET Autovermietung zum Autovermietungsbereich begeben oder Ihr Auto einfach im BUDGET Outlet Downtown RIAD abholen. Nachdem die Autoformalitäten erledigt sind, erhalten Sie die Schlüssel und sind bereit, die Region zu entdecken. Fahrt zu Ihrem Hotel. Übernachtung in RIAD.
TAG 2: RIAD (50 km)
Frühstück im Hotel. Wir beginnen unsere Tour durch das mystische Riad mit einem Besuch des Nationalmuseums, das der Hauptverwahrer des saudischen nationalen Erbes und der saudischen Kultur ist. Das Museum ist ein Ort des Lernens und Entdeckens, es bietet einen Überblick über die Geschichte der arabischen Zivilisation von der Vorgeschichte bis in unsere Neuzeit. Danach geht es weiter zum nahe gelegenen Murabba-Palast, der eines der historischen Gebäude der Stadt ist. Der Palast wurde nach seinem Platz mit der Form von 400 mal 400 Metern benannt. Am Nachmittag setzen wir unsere Tour durch das mystische Riad fort, indem wir das Masmak Fort und sein Museum besuchen, das die Geschichte der Eroberung Arabiens durch die Familie Al-Saud darstellt. Der Palast wurde während der Regierungszeit von Abdullah bin Rashid im Jahr 1895 n. Chr. erbaut, um als Militärgarnison für die Armee von Abdullah bin Rashid zu dienen. Seine Majestät König Abdulaziz, der Vater der heutigen Nation, eroberte das Fort 1902 und machte dieses Fort zum Geburtsort des 3. saudischen Königreichs, dem modernen, in dem wir leben. Wir werden dann den Dira Souq besuchen, der berühmt ist für den Kauf antiker Teppiche und anderer nützlicher Antiquitäten des saudischen Erbes. Beim Gehen werden wir immer Sandelholzduft riechen.Wir beenden unsere Tour mit einem atemberaubenden Aussichtspunkt von einem der berühmten Wahrzeichen von Riad, dem Kingdom Tower und dem Faisaliah Tower, beides großartige architektonische Errungenschaften. Am Ende des Nachmittags, zurück zu Ihrem Hotel. Übernachtung in Riad. Optional: Zugang zur Skybridge am Kingdom Tower: 25 $ pp
TAG 3: RIAD - WADI DAWASSIR (600 km)
Frühstück im Hotel. Wir werden heute Morgen unsere Reise ins Herz des LEEREN Viertels beginnen .Unser Ziel ist das Wadi Ad Dawasir, das wir nach ungefähr 7 Stunden erreichen werden.Diese malerische Ansammlung von Stadtvierteln im Herzen Saudi-Arabiens ist mit fruchtbarem Boden und Wasserquellen gesegnet. Gespeist von der landwirtschaftlichen Prämie entwickelt es sich schnell zu einem urbanen Zentrum für das Dawasir-Tal und erkennt sein Potenzial als grüne Oase. Als ruhiges, erholsames Reiseziel mit gut ausgestatteten Hotels erwartet Sie auch im Oroug Bani M'aradh Wildlife Sanctuary ein faszinierendes Erlebnis, das die Vielfalt des Lebens in der Wüste zeigt. Check-in im Hotel. Übernachtung im WADI DAWASIR
TAG 4: WADI DAWASIR - NADSCHRAN (410 km)
Frühstück im Hotel. Unser Ziel ist heute die Küste und das Rote Meer, wir werden unser WADI verlassen, um ungefähr 4 Stunden nach ABHA zu fahren. Am Nachmittag entdecken wir die Stadt. Einchecken. Übernachtung in NADSCHRAN.
TAG 5: NADSCHRAN - JAZAN (329 km)
Frühstück im Hotel. Heute Morgen besuchen wir das Museum, al Akhdood, den Al Aan Palast, Lehmhäuser, den Damm, den Emara Palast und den Dolch Souk. Al Akhdood ist eine archäologische Stätte. Es ist eine Burg aus Steinen gebaut und ist von einer 235 Meter langen Mauer umgeben. Der Al Aan Palast ist eine der bemerkenswertesten Architekturen in Nadschran. Der Hauptturm des Palastes ist 5 Stockwerke hoch. Der Emara-Palast ist ein historisches Gebäude mit einer Fläche von rd. 620 Quadratmeter. Meter. Es wurde während 1363 Hij gebaut. Der Emara-Palast besteht aus 65 Zimmern und war zuvor Räumlichkeiten von Amara und einigen anderen Regierungsbüros. Wir fahren nach JAZAN, das wir nach einer Fahrt von 5h30 erreichen werden. Bei der Ankunft checken Sie ein. Übernachtung im Hotel in NADSCHRAN
TAG 6: JAZAN - ABHA (206 km)
Frühstück im Hotel. Heute Morgen werden wir die archäologischen Stätten von Bir Hima und AlFau entdecken. Bir Hima mit seinen berühmten Brunnen. Die Täler und Berge sind die Heimat von Hunderten von Petro-Glyphen, Kampfszenen mit Kavalleristen und Infanteristen, die verschiedene Arten von Waffen tragen. In Al-Fau gibt es viele Häuser, Paläste und Geschäfte. Dann Abfahrt in die Stadt ABHA, die wir nach 3 Stunden erreichen werden. Auf unserem Weg passieren wir Khamis Mushayt und das traditionelle Dorf Al Hamsan am Stadtrand besteht aus einem Steinturm und Gebäuden, darunter ein Museum, das vor zwei Jahrzehnten einem Asir-Haus nachgebaut wurde, ein Auditorium, ein traditionelles Restaurant und ein Geschenkeladen. Einchecken . Übernachtung in ABHA.
TAG 7: ABHA
Frühstück in Ihrem Hotel. Beginnen Sie Ihre Tour mit einem Besuch der Jabal Sawda, dem höchsten Punkt in Saudi-Arabien. Es liegt 3000 Meter über dem Meeresspiegel. Sie werden viele Arten von grünen üppigen Bäumen und Sträuchern sehen. Dann werden wir den El Sahab Park besuchen. Es hat eine schöne Aussicht und die Wolken ziehen die ganze Zeit durch. Die wörtliche Übersetzung von 'Sahab' ist 'Wolke'. Und genau das ist dieser Ort. Sie haben die Möglichkeit, in Clouds Cornish zu gehen. Danach werden wir eine interessante Passage in den alten Souks haben, insbesondere Souq Mahayel & Athu Latha, um zu sehen, wie die Bewohner von ABHA heute handeln. Am Nachmittag besuchen wir die von Lehmwänden umgebene Burg Shada, die heute ein Kunsthandwerksmuseum ist. Es ist eine Darstellung der schönen traditionellen Architektur der Region Asir. Es bietet eine Vielzahl faszinierender lokaler Handarbeiten, Haushaltsgegenstände und mehr. Es ist auch eines der wenigen traditionellen Gebäude in Abha, dieser Turm mit Lehmwänden selbst ist ein großartiger Einblick in die Vergangenheit Saudi-Arabiens. Wir werden dann in den Bezirk Al-Muftaha fahren, wo es einen Markt gab, auf dem wir verschiedene Arten von Kunsthandwerk einkauften. Das verwahrloste Dorf Muftaha wurde nach Inspirationen aus Asirs Erbe und Kultur wieder aufgebaut. Es wurde mit den traditionellen Baumethoden mit lokalem Lehm und Steinen gebaut. Al-Muftaha, im Zentrum der Stadt, stammt aus 260 Jahren. Es umfasst angrenzende Häuser entlang der internen und externen Durchgänge, die nach dem traditionellen Baustil der Region Asir gebaut wurden. Es zeichnet sich durch die kleinen Öffnungen und dicken Mauern aus, die die Lehmwände vor Regen schützen und den Gebäuden Schatten spenden können. Ein weiterer Höhepunkt unseres Besuchs in ABHA wird FATEMAS Museum sein, das mit ihrem Ehemann ALI Megawi eine berühmte “Hausmalerin“ ist.Dann bringen wir Sie auf einen Berg, der Ihnen den Atem raubt! es ist Jabal Al Akhdar oder übersetzt "Der grüne Berg". Dieser ganze Berg ist mit grünen Lichtern beleuchtet und sogar die Wolken darüber waren aufgrund der Lichter grün. Es war ein unvergesslicher Anblick. Übernachtung in Abha.
TAG 8: ABHA - AL BAHAH (330 km)
Frühstück in Ihrem Hotel . Wir bringen Sie zum Dorf Rijal Almaa, das für seine typisch arabische traditionelle Architektur bekannt ist, die im ganzen Land zu finden ist, wobei jede Region ihre eigene Besonderheit hat. Aber wenn es um traditionelle saudische Architektur geht, fallen mir als erstes die charmanten und farbenfrohen Häuser von Rijal Alma ein. Das Dorf hat atemberaubende Landschaften mit großer Geschichte der Region. Für seine außergewöhnlichen Eigenschaften steht Rijal Alma'heute auf der vorläufigen Liste des UNESCO-Weltkulturerbes. Sie werden dort einen Ort finden, der an Geschichte und Tradition erinnert. Sie werden das Dorfmuseum besuchen, es ist ein riesiges Museum im Dorf mit vielen alten Stücken und es gibt eine Beschreibung auch auf Englisch und auf Arabisch. Es wurde durch die Bemühungen der Anwohner gegründet, um ihr regionales Erbe zu retten, und sie haben eine der Festungen seit 1985 zum Hauptsitz des Museums gemacht.Das Dorf besteht aus etwa 60 Palästen, die aus Naturstein, Lehm und Holz gebaut wurden, und die Paläste bestehen aus mehreren Etagen. Das Dorf war früher eine natürliche Passage, die Jemen, Mekka, Medina und die Levante verband. Somit war es ein regionales Handelszentrum. Am frühen Nachmittag machen wir uns auf den Weg nach AL BAHAH. Nach einer 5-stündigen Fahrt erreichen wir diese Stadt in den Bergen. Dann beginnen wir das Hochland von Al-Bahah zu entdecken, das mehr als 2000 Meter über dem Meeresspiegel liegt. Wir beginnen mit einem Besuch einiger traditioneller Steinhäuser, die typisch für die südlichen Berge Arabiens sind. Dann besuchen wir einige erstaunliche Aussichtspunkte von den schwindelerregenden Klippen des Sarawat-Gebirges in Al-Bahah und der nahe gelegenen Stadt Baljureshi. Am Nachmittag fahren wir die Klippe hinunter, um Zee Ayn zu erreichen, eines der bekanntesten Spektakel Saudi-Arabiens. Zee Ayn, auch als Marmordorf bekannt, wurde auf einem Marmorhügel erbaut, der eine einzigartige und faszinierende Landschaft bietet. Wir streifen durch die alten Gassen, die sich an den eleganten traditionellen Häusern dieses 400 Jahre alten Dorfes vorbeischlängeln. Von dort genießen wir Aussichtspunkte mit Blick auf das Tal hinunter die Sarawat-Berge bis zur Oase. Um die Postkartenansicht zu vervollständigen, versorgt eine nahe gelegene natürliche Quelle eine üppige Oase, die den Fuß des Hügels umgibt, mit Wasser. Das Dorf wurde nach einer Wasserquelle (Ayn auf Arabisch) benannt, die kontinuierlich von den nahe gelegenen Bergen zu mehreren Stauseen fließt, und jeder einzelne Teich hat seinen eigenen Namen. Übernachtung in Al-Bahah.
TAG 9: AL BAHAH - TAIF (220 km)
Frühstück im Hotel. Wir werden die Tour durch AL BAHAH abschließen und unsere Reise in die Berge von TAIF beginnen.Wir befinden uns im Hada-Gebirge oberhalb von Mekka und an den Osthängen des Al-Sarawat-Gebirges.Die Stadt Taif hat einen kühlen und grünen Sommer Die Menschen reisen wegen ihrer grünen Natur und ihres Wetters, ihrer wunderschönen Landschaft und der entspannten Atmosphäre der Stadt nach TAIF. Unsere Tour beginnt mit einer Fahrt mit dem majestätischen Panoramablick auf den Berg al Hada. Wir werden an einer Rosenfarm / Fabrik vorbeikommen. Wir werden dann das Sharif Museum erreichen. Am Nachmittag, nachdem Sie den Blick auf die Berge, die alten Steinwege und die Autos genossen haben, die von der Seilbahn Alhada durch die Straße fahren. Wir werden nach Ta'if fahren. Das werden wir am frühen Abend erreichen. Dann checken Sie in unserem Hotel ein. Übernachtung in TAIF .
TAG 10: TAIF - DSCHIDDA (174 km)
Frühstück im Hotel. Heute Morgen werden wir Taif entdecken, das weltweit für seine Rosen und die Parfümfabriken bekannt ist. Wir werden bei einem von ihnen anhalten, der seine alte Fabrik und Brauereien erhalten hat. Die Handwerker zeigen uns, wie der Brauprozess abläuft und schlagen uns ihre Auswahl an Rosenparfüms und -produkten vor. Dann bevor es die 2000 Meter von der Spitze des Sarawat-Gebirges hinunter geht . Wir werden auch das Sharif Museum besuchen, wir werden in Al-Huda anhalten, wo wir die atemberaubenden Sehenswürdigkeiten vom Rand der schwindelerregenden Böschung bewundern werden. Dann werden wir unseren Abstieg auf Meereshöhe in Jeddah beginnen. Unterwegs genießen wir die milden Temperaturen der Höhe und die schwindelerregenden Aussichtspunkte von der Spitze der Sarawat-Berge. Sobald wir in der Tihamah-Ebene angekommen sind, fahren wir um Mekka herum und dann bis zur Küste des Roten Meeres in Jeddah, wo das Klima heißer und feuchter ist als das, was wir nur 2 Stunden zuvor erlebt haben. Übernachtung in Medina
TAG 11: DSCHIDDA
Frühstück in Ihrem Hotel. Wir beginnen unsere Tour mit dem Besuch des Abdul Raouf Khalil Museums, das das lokale und arabische Erbe präsentiert. Ein einzigartiger Ort . Wir werden dann Old Jeddah treffen .Wir werden einen wunderschönen Spaziergang in Al-Balad, dem alten Teil der Stadt, genießen.Dieser Rundgang durch die Altstadt führt Sie zu all den weniger bekannten Sehenswürdigkeiten, die Sie gesehen haben müssen: Versteckte Juwelen des Alten Marktes, versteckte Galerien des alten Jeddah, lokales Jeddah-Essen nur für Einheimische ... Während Ihres Besuchs in Al-Balad werden die Besucher zu Beit Nassif geführt, einem der bekanntesten renovierten Gebäude in der Altstadt, das aus der Mitte der 1800er Jahre stammt. Das fünfstöckige Gebäude bietet den Besuchern die seltene Gelegenheit, die Mischung aus traditioneller Architektur und Moderne zu erleben.Wir werden auch das Baghdadi-Haus sehen. Wir werden auch den alten Goldmarkt in der Gabel Street und die Ukash Moschee besuchen. Wir werden an der Al Rahmah Moschee vorbeikommen. Danach besuchen wir die Schwimmende Moschee, dieses architektonische Wunderwerk mit einer einzigen Kuppel, das buchstäblich auf dem Meer liegt und Jeddahs kühnen Sturm in die Moderne symbolisiert. Der Innenhof der Moschee befindet sich in einer beneidenswerten Lage und bietet einen uneingeschränkten Blick auf das Rote Meer. Unsere Tour endet mit der Jeddah Corniche, dem 30 km langen Küstenresort der Stadt Jeddah. Die Corniche liegt am Roten Meer und bietet eine Küstenstraße, Erholungsgebiete, Pavillons und großformatige Bürgerskulpturen sowie den König-Fahd-Brunnen, den höchsten Brunnen der Welt. Übernachtung in Jeddah.
TAG 12: DSCHIDDA
Frühstück in Ihrem Hotel. Wir werden einen zweiten Tag in der Hauptstadt des Roten Meeres verbringen und ihre Gastfreundschaft genießen . Übernachtung in Dschidda
TAG 13: JEDDAH- MEDINA (480 km)
Frühstück im Hotel. Heute Morgen brechen wir früh auf und fahren durch die offene Wüste zum spektakulären Al Waba Krater, einer dramatischen Vulkanformation mit einem Salzfeld in der Mitte. Am Nachmittag machen wir uns auf den Weg zum Stadtrand der heiligen Stadt Medina .Im Stadtzentrum befindet sich die riesige Al-Masjid an-Nabawi (Prophetenmoschee), ein bedeutender islamischer Wallfahrtsort. Seine markante grüne Kuppel erhebt sich über den Gräbern des Propheten Mohammed und der frühen islamischen Führer Abu Bakr und Umar. Die Masjid al-Qiblatain (Qiblatain-Moschee) ist bekannt als der Ort, an dem der Prophet Muhammad den Befehl erhielt, die Gebetsrichtung nach Mekka zu ändern . Wir werden NUR die Außenbezirke der Stadt besuchen, mit Ausnahme der heiligen Pilgergebiete, und wir beenden den Tag mit einer kurzen Wanderung auf den Berg Uhud, um den Sonnenuntergang über der Stadt zu genießen .Einchecken im Hotel. Übernachtung in Medina
TAG 14: MEDINA - AL ULA (330 km)
Frühstück im Hotel. Wir werden heute Morgen in die antike Stadt Al Ula fahren, die eine wichtige Zwischenstation auf der Weihrauchhandelsroute nach Oman und Ägypten war. Wir werden der gleichen Route folgen wie die historische Hijaz-Eisenbahn. Wir halten an den verlassenen Bahnhöfen Buwayr & Muduraj, die beide eine unheimliche Erinnerung an eine turbulente und blutige Vergangenheit bieten.Die Hedschas-Eisenbahn, die Medina mit Damaskus und schließlich Istanbul verband, wurde Anfang des 20.Jahrhunderts von den Osmanen gebaut, um die Reise nach Mekka während der Pilgersaison zu beschleunigen, aber die Eisenbahn war nur für kurze Zeit in Betrieb. Während des Ersten Weltkriegs sprengten Lawrence von Arabien und seine arabischen Verbündeten die Eisenbahn in ihrem Aufstand gegen das Osmanische Reich. Wir werden die antike Stadt Khaybar besuchen. Dies ist wahrscheinlich die am besten erhaltene antike Oase Saudi-Arabiens, da sie in einer natürlichen Senke gebaut wurde, die überflutet werden kann, weshalb die moderne Stadt weiter entfernt gebaut wurde. Es wird in einem neubabylonischen Text erwähnt, der von seiner Eroberung im Jahr 552 v. Chr. durch Nabonidus, den letzten König von Babylon, berichtet. Es wurde im Jahr 7 des Islam zu einem wichtigen Schlachtfeld zwischen Muslimen und Juden, an dem die Truppen von Mohamed (Friede sei mit ihm) und Ali siegreich waren. Ankunft in Al Ula am späten Nachmittag. Checken Sie in unserem Camp ein . Übernachtung in Al'Ula.
TAG 15: AL-ULA
Frühstück im Hotel. Heute Morgen schlagen wir vor, eine lUla zu entdecken, eine alte Oase, die seit 7000 Jahren bewohnt ist. Im 1. Jahrtausend v. Chr. entwickelte sich die Stadt Dedan dank ihrer strategischen Lage an der Weihrauchhandelsstraße zu einem der ältesten arabischen Königreiche, das über den größten Teil der heutigen Provinzen Tabuk und Medina herrschte. Weiter geht es zum Jebel Hikmah, der mit seinen erstaunlichen und zahlreichen Felsinschriften wie ein Freilichtmuseum aussieht. Weiter geht es in die Altstadt von Al-Ula, die zu Beginn der islamischen Ära zu einem wichtigen Zwischenstopp auf dem Pilgerweg nach Mekka wurde. Dann werden wir die antiken Stätten von Ekma und Abu ‘Aoud besuchen, wo die Menschen der Oase Texte in alten Schriften geschrieben haben, die wir für Sie entziffern werden. Wir können diesen besonderen Tag auf dem Harrat Al-Uwayrid beenden, um einen fantastischen Aussichtspunkt auf die Oase Al-Ula zu haben. Am späten Nachmittag Fahrt zum Hotel. Übernachtung im Dorf AlUla.
TAG 16: AL ULA – MADA'IN SALEH – AL ULA
Frühstück im Hotel. Heute beginnen wir unsere Reise mit dem Besuch der berühmten Hegra (Madain Saleh). Wir werden das erste UNESCO-Weltkulturerbe des saudischen Königreichs erkunden, den Monolithen von Mada'in Saleh, auch bekannt als “Süd-Petra“, aus der Nabatäerzeit (100-500 v. Chr.). Wir fahren in Richtung Jibal Al-Rukka & Leopard Trail. Wir werden dann den Jebel Al-Fil, den "Elefantenberg", besuchen. Die Besuche sind spannend und voller Emotionen. Am Ende des Tages kehren wir in unser Camp zurück. Übernachtung in Al Ula.
TAG 17: AL ULA - JUBBAH - HA'IL (440 km)
Frühstück im Camp. Heute Morgen beginnen wir unsere Reise nach Jubbah, das an einem alten See liegt. Am Rand des Paläolees wurden mehrere archäologische Stätten menschlicher Besiedlung aus der Mittelpaläolithikumzeit gefunden. Jubbah ist von großen Sandsteinfelsen umgeben, die mit alten Petroglyphen und Inschriften auf der Felswand gefüllt sind. Jubbah profitierte von vergangenen feuchten Phasen, die die trockene Arabische Halbinsel in eine Savanne verwandelten, die der heutigen in Afrika ähnelt. Während der letzten feuchten Periode, die vom 10. bis zum 6. Jahrtausend v. Chr. stattfand, füllten die afrikanischen Monsunregen Flüsse und Seen, in denen die Tierwelt gedeihte. Wenn die Tiere, die dort lebten, wegen der Wüstenbildung, die im 6. Jahrtausend v. Chr. einsetzte, instinktiv wurden, fixierten einige Männer ihre Anwesenheit in Jubbah für immer dank Schnitzereien von Auerochsen, Geparden, Löwen ... Diese Zeichnungen sind noch heute an den Seiten von sichtbar mehrere Sandsteinfelsen auf der Westseite des Paläosees wie der Jebel Umm Sanman. Jubbah, die andere wichtige Schnitzstätte der Hagelprovinz, wurde 2015 wegen ihrer zahlreichen Petroglyphen-Tafeln zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt und ist reich.Wir werden durch die berühmte Wüste von Nefuda Al Kabir oder Al-Nefud fahren , die eine große ovale Vertiefung einnimmt. Es ist 290 Kilometer lang und 225 Kilometer breit, mit einer Fläche von 103.600 Quadratkilometern. Nach diesem Besuch setzen wir unsere Route in die berühmte Stadt Ha'il fort. Bekannt für seine gastfreundlichen Menschen, ist Hail traditionell die Heimat der saudi-arabischen Dichter und Schriftsteller. Ein interessanter Punkt über Hagel, die meisten frühen europäischen Entdecker kamen im 19.Jahrhundert an dieser Stadt vorbei (Charles Doughty, Lady Blunt, Charles Huber, Julius Euting ... Nach der Ankunft werden wir zu unserem Hotel gebracht. Übernachtung in Ha'il.
TAG 18: HA'IL - BURAYDAH (280 km)
Frühstück im Hotel. Wir werden unseren Tag mit dem Besuch von Al Ha'il beginnen, wir werden das A'Arif Fort und das nahe gelegene Heimatmuseum besuchen. Dann machen wir einen Spaziergang auf dem traditionellen Markt, wo wir die lokalen Köstlichkeiten finden. Wir werden auch am Hagel Regionalmuseum vorbeikommen, und wenn es geöffnet ist, werden wir dort vorbeischauen, um seine Sammlung zu bewundern. Dann machen wir uns auf den Weg nach Buraydah, passieren das imposante Schammar-Gebirge und halten an einer wichtigen historischen Stätte auf unserer Straße namens Fayd. Es ist die wichtigste Pilgerstadt, die während des goldenen Zeitalters von Bagdad gedieh, da sie auf halber Strecke zwischen Bagdad und Mekka liegt. Wir werden ein kleines Museum und eine große archäologische Stätte besuchen, die restauriert wurde. Buraydah ist die Hauptstadt der Region Al-Qassim im Norden von Zentral-Saudi-Arabien im Herzen der Arabischen Halbinsel und gilt als die konservativste Stadt Saudi-Arabiens. Bei der Ankunft schnelle Orientierung in der Stadt, bevor wir im Hotel einchecken. Übernachtung in Buraydah.
TAG 19: BURAYDAH - USHAIGER - RIAD (360 km)
Frühstück im Hotel. Heute müssen wir früh anfangen, um das Beste aus einer wirklich einzigartigen saudischen Erfahrung zu machen. Der lebhafte Kamelmarkt von Buraydah befindet sich nur eine kurze Strecke außerhalb des modernen Buraydah, aber die Erfahrung könnte sich anfühlen, als würde man in eine ferne Ära vergangener Zeiten eintreten. Dies ist der größte Kamelmarkt der Welt, auf dem täglich Tausende von Kamelen, Ziegen und Schafen gehandelt werden, und dieser Morgen wird mit Sicherheit ein Fest für die Sinne. Wir fahren zurück in die Stadt, um über den köstlichen Dattelmarkt zu schlendern und ein paar leckere Leckereien zu pflücken, bevor wir in Richtung der Hauptstadt Riad fahren. Unterwegs passieren wir die Dörfer Mithnab und Al-Ghat , bevor wir den Höhepunkt unseres Tages erreichen, das historische Dorf Ushaiger, eine der ältesten Siedlungen der Region, die sich durch atemberaubende traditionelle Najdi-Architektur auszeichnet und als einer der attraktivsten Orte gilt im Land. Am Ende des Tages werden wir endlich die Hauptstadt Riad erreichen. Einchecken , Übernachtung in Riad.
TAG 20: RIAD- ABREISE
Frühstück in Ihrem Hotel. Check-out um 12.00 Uhr mittags. Abhängig von Ihrer Abflugzeit werden Sie zum Flughafen Riad gebracht. Sie können das Auto am Flughafen zurückgeben, zum Rückgabeparkplatz der Autovermietung gehen, Ihr Auto dem BUDGET-Team übergeben und sich zum Abflugbereich begeben.
Sitzung abgelaufen. Wir aktualisieren ständig unsere Angebote und Flüge, setzen mit uns fort, um neue Angebote zu haben
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Buchungsbedingungen/Allgemeine Reisebedingungen (AGB)
Allgemeine Reisebedingungen der Travelplanet GmbH für die
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Verpflichtungen einzustehen, erfolgt die Anmeldung auch im Namen dieser Teilnehmer. Im
Fall einer Annahme durch Reiseveranstalter haften Sie neben Ihrer eigenen Verpflichtung
auch für die vertraglichen Pflichten der angemeldeten Personen als Gesamtschuldner.
1.6. Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen räumt der Reiseveranstalter dem
Reisenden die Rechte gem. §§ 651a – 651y BGB ein. An die Stelle der Insolvenzsicherung
des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die
Kundengeldabsicherung.
2. Bezahlung und Insolvenzschutz
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r Abs. 4 S. 1 BGB erfolgen.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Solange bei der
Buchung keine weiteren Beträge angegeben ist, diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 20 %
und bei Flugpauschalreisen wegen der unter 5.3 erläuterten Besonderheiten 30 % des
Reisepreises. Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung und nicht erstattbaren Reiseleistungen ist
in voller Höhe sofort fällig.
2.2. Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um eine Tagesreise im Sinne des § 651a
Abs. 5 Nr. 2 BGB, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR
75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins
verlangt werden. Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B.
Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen.
2.3 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht
vollständig bezahlt, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten.
Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und
vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung
aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den
Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden aufgrund einer Berechnung
gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.
2.4 Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den
der Kunde zu vertreten hat, Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets am Flughafen
hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter
berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so
insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und
ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 €.
Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.
2.5 Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express
zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt der
Reiseveranstalter dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im
ersteren Falle weist der Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden
Entgelte hin.
2.6. Die Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises können online oder per
Rechnung/Überweisung gezahlt werden.
2.7 Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in bar, müssen dort Reiseunterlagen,
insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue Reisedokumente ausgestellt werden, ist der
Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu
verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte
Dritter sowie ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe
von 25,00 € pro Buchung.
2.8. Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der Veranstalter bei falschen Altersangaben
berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu
zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. Den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der
Veranstalter vom Kunden in einer pauschalen Höhe von 30,00 € ersetzt verlangen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens
unbenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe
auch der jeweilige Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der
Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Angabe
des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben.
2a. Mahnung bei Zahlungsverzug
Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten Termin nicht und muss der
Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine Pauschale für die Mahnkosten in Höhe
von EUR 2,50 € pro erforderlicher Mahnung in Rechnung stellen.
Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
3. Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung,
insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den
Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder
Hotelportalen als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist
schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung.
3.2 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine
Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3.3 Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des
Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es
gilt Ziffer 4. „Leistungsänderungen“ (siehe unten).
Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar,
verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung.
3.4 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen
miteinschließen können.
3.5 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des
Reisenden beim Reiseveranstalter gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00€
pro Person und Woche.
3.6 Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist.
Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende
Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang
der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter
zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne
Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene
Begleitperson mitreist.
3.7 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir
Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich
darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser
Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung.
Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den
Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung
stellen.
3.8 speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine
Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der
Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew. Die untrennbar
verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung
(Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Beide Teilleistungen beginnen mit dem
ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Vor dem ersten Betreten der
Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu
dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Die im Katalog
ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter- oder
technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu
vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen einer geplanten Route und von
Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der
Sportleistung. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard
behalten wir uns vor.
4. Leistungsänderungen / Höhere Gewalt / Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -
abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die
Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den
Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für
erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur
Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
4.6 Wir behalten uns vor, vor Abschluss des Reisevertrages Preisangaben zu ändern. Dies ist
insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse;
Wenn die vom Kunden gewünschte und die ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den
Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist.
4.7 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate,
behalten wir uns ebenfalls vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben
zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse
Rechnung getragen wird.
Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis
zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine
Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig.
4.8 Eine nach Ziff. 4.6 und 4.7 mögliche Preisanpassung wird wie folgt vorgenommen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
d) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs
zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten
zu erfüllen haben.
4.9 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch
bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an
einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus
unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese
Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber
geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§ 651h BGB).
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für
die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die
Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde
berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der
Reiseveranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch
entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter die
Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die
Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem
Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten
verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar
sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber,
wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten „Packaging“-
Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
- Flugpauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent,
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises
- Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen
Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten
Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale
des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der
Fluggesellschaft ausmacht.
- Nur-Hotelbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen
individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln
ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor
Reiseantritt 40 Prozent des Reisepreises, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60
Prozent des Reisepreises, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 Prozent des
Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des
Reisepreises
Bei Gruppenreisen, Ferienwohnungen und Yachtcharter werden Teilstornos mit mindestens
90% des vollen Personenpreises in Rechnung gestellt. Die Gruppe kann nur unter dieser
Voraussetzung Anspruch auf gebuchte Leistungen haben.
5.4 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den
in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es
unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Reiseanmelders ist, soweit auch ein
Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der
Beförderungsart und des Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des
Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
5.6 Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des
Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
5.7 Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung
nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger
überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.
5.8 Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Ziffer 5.5 und 5.6 entstehenden
Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich
mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen dem
Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von €
30,00 je Reiseteilnehmer. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die
Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts verwiesen.
5.9 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem
dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch
den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer
zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben.
5.10Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich
entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten:
1. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. Die
Rücktrittsfrist bestimmt sich nach § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall
ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm
die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den
Kunden davon zu unterrichten.
2. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In
diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu
erklären.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für
einen dem Reisenden entstehenden Schad en allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist .
7.2 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden
sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt
der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.3 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften
sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher
internationalen Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§
651p Abs. 2 und 3 BGB-Anwendung.
7.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher
Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen
nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen
8.1 Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner E-
Mail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten E-
Mail-Account.
8.2 Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich
der Reisende mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen
einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z.B. Stau) oder bei
Anreise per Zug (z.B. Rail & Fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen.
8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten.
8.4 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem
Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die örtliche Reiseleitung bzw. örtliche Agentur ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter
aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der
Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB oder
Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit
die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder
fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden
sollte.
9.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die
vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für
den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise.
9.3 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an
der Nichteinhaltung der Frist vorliegt
10. Pass-, Visa-, Gesundheits- und weitere länderspezifische
Bestimmungen
1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den
Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die
Verzögerung zu vertreten hat.
3. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern
abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem
jeweiligen Land haben. Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden,
die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben
bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der
Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem
Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die
Aufnahme kann dort verweigert werden.
4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des
Reiseveranstalters bedingt sind.
11. Informationen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
11.1bGemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union sind
wir als Veranstalter verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
wie folgt zu informieren:
„Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den
Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der
Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens
unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden
Flüge tätig wird.
In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass der Reisende über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird
das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der
Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen
Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine
Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der
Reiseveranstalter sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens
unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des
Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.“
11.2 Alle Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung und dem Fluggerät sowie dem
ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand, so dass
sich bis zum vorgesehenen Abflug Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder
organisatorischen Gründen ergeben können.
11.3 Travelplanet ist aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft,
des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen, soweit das für Sie
zumutbar ist. Im Fall einer notwendigen Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis
einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter übermittelt, werden vom
Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des
Reiseveranstalters übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder
Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der
nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden
sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.
13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit
Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat
Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben,
kann verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5
DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer)
gerechtfertigt ist.
Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die
bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen
Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen.
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger
begründet.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
15.1 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – an
dessen Sitz beim AG oder LG Köln zu erheben.
15.2 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch
uns unverzüglich zur Verfügung stellen.
15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei
fehlendem inländischen Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters:
Travelplanet GmbH
Kruppstr. 28a
DE 47055 Duisburg
Tel.: 0221-923990
E-Mail: info@travelplanet.de
Internet: https://stopoverall.com
15.4 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil.
Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht
beabsichtigt.
IMPRESSIUM
Travelplanet GmbH
Kruppstrasse 28a47055 – Duisburg
Tel.: 0221-923990E-Mail: info@travelplanet.de
Geschäftsführer: Ilhan KaratasAmtsgericht Duisburg
Handelsregisternummer: 33570
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 223946538
Steuernummer: 109/5963/1590
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Stand/gültig ab: 01.11.2023