Start in Dubai und Ende in Maskat! Mit der Explorer Tour haben Sie ein 11-tägiges Tourpaket, das Sie durch Dubai, ABU DHABI, AL-AIN, SHARJAH, Musandam (Oman), SOHAR, MASKAT, SUR, WAHIBA, NIZWA führt. Diese Tour beinhaltet die Unterbringung in einem Hotel sowie einen fachkundigen Führer, Versicherung, Verpflegung, Transport und mehr.
Kurban Tours Garantierte begleitete Touren sind die bequemste und intelligenteste Option, um ein Land zu erkunden. Diese Pakete werden sorgfältig zusammengestellt, um ein maximales Erlebnis bei minimalen Preisen zu bieten. Die Pakete werden durch eine umfassende geführte Unterstützung während der gesamten Reise mit einer großartigen Auswahl an Hotels, privaten Flughafentransfers, Vollpension und Stadtrundfahrten ergänzt. Diese Touren sind auf Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch verfügbar. Wählen Sie Ihre bevorzugte Sprache und genießen Sie diese stressfreie Tour.
NB: Visagebühren für Oman (falls zutreffend) und Ausreise-VAE-VISUM (15 $ pp), die von den Kunden bei der Ausreise aus den VAE und bei der Einreise in den OMAN zu zahlen sind.
TAG 1: SONNTAG - DUBAI (ANKUNFT)
Ankunft am Flughafen Dubai. Meet & Greet durch unseren Vertreter. Transfer zu Ihrem Hotel mit einem klimatisierten Fahrzeug. Einchecken und Übernachtung in Dubai. Abendessen zur freien Verfügung.
TAG 2: MONTAG- DUBAI (70 KM)
Frühstück in Ihrem Hotel. Wir beginnen mit einem Briefing-Meeting um 9.30 Uhr, um die gesamte Gruppe und den Guide vorzustellen und die Reise zu erklären.Wir werden zu einer halbtägigen geführten Tour durch DUBAI aufbrechen. Sie haben die Möglichkeit, die spektakuläre und lebendige Metropole Dubai zu entdecken. Die Stadt, die sich aus einem kleinen Fischerdorf am Dubai Creek entwickelt hat, präsentiert sich heute als glamouröse Metropole am Arabischen Golf. Die markanten Wolkenkratzer und gigantischen Einkaufszentren werden jeden Besucher beeindrucken. Wir beginnen mit dem Atlantis Hotel am Halbmond von Palm Jumeirah, danach machen wir einen Fotostopp am Burj Al Arab Hotel und fahren weiter nach Jumeirah, wo wir einen Fotostopp an der beeindruckenden Großen Moschee von Jumeirah einlegen. Erbaut in der mittelalterlichen fatimidischen Tradition, ist diese Steinstruktur eine Hommage an die moderne islamische Architektur. Wir fahren dann nach Bastakyia, dem Altstadtviertel von Dubai. Erfahren Sie alles über die lokale Geschichte und Geographie. Wir werden das Al Shindagha Museum besuchen. Ein weiteres Highlight wird folgen: Sie werden die lokalen Wassertaxis, genannt "Abras", benutzen, um den Dubai Creek zu überqueren. Genießen Sie die spektakuläre Aussicht auf die Stadt, während Sie in Richtung Stadtteil Deira fahren. Hier werden Sie von der großen Vielfalt exotischer Gewürze im berühmten Gewürzsouk verzaubert. Nutzen Sie die Chance, ein einzigartiges und erschwingliches Souvenir zu ergattern, wenn Sie den angrenzenden Gold-Souk besuchen. Mittagsbuffet. Am Nachmittag nehmen wir an einer Wüstensafari teil, nachdem wir uns in den 4WD-Fahrzeugen niedergelassen haben, rasen die Jeeps durch die Wüste der goldenen Sanddünen. Das Dünenschlagen oder Wüstenfahren geht weiter mit dem Nervenkitzel, die Dünen auf und ab zu fahren, was viele Schreie und Gelächter voller Aufregung hervorruft. Die letzte Etappe dieses Programms führt uns zum Hauptcampingplatz. Dies wird der Höhepunkt der Reise sein. Nachdem Sie einen unvergesslichen Anblick erlebt haben - den wahren arabischen Sonnenuntergang mit seiner Pracht und Magie. Ein köstliches Barbecue-Abendessen wird auf offenem Feuer zubereitet und eine Auswahl an Getränken steht zur Verfügung. Der Takt der Musik nimmt zu, während eine Bauchtänzerin im Rhythmus der Musik zu tanzen beginnt. Was gibt es Schöneres, als eine echte arabische Nacht zu erleben. Übernachtung in Dubai.
JOUR 3: MARDI: DUBAÏ-ABU DHABI (140 km)
Frühstück im Hotel. Wir starten die Tour nach Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate. Diese umfassende Tour ist die ideale Einführung in die Hauptstadt der VAE und die Insel, auf der sie steht. Der Name Abu Dhabi bedeutet: "Vater der Gazelle". Wir starten auf der berühmten Insel Yas, auf der sich die FORMEL-1-Rennstrecke YAS und der erste Vergnügungspark von Ferrari der Welt befinden. Ein beeindruckender Vergnügungspark, der größte überdachte, klimatisierte Park der Welt mit einem riesigen ROTEN FERRARI-Schild als Wahrzeichen. Dann fahren wir weiter in Richtung der Scheich-Zayid-Moschee, einer der größten Moscheen der Welt; in der Lage, mehr als 30.000 Gläubige aufzunehmen. Die wunderschöne Moschee ist komplett mit Marmor verkleidet und verfügt über aufwendige islamische Dekorationen und Schnitzereien sowie eine weitläufige Landschaftsgestaltung. Dann fahren wir in Richtung Abu Dhabi Downtown. Mittagessen in der Stadt. Nach dem Mittagessen fahren wir entlang der spektakulären Corniche, vorbei an strahlend weißen Moscheen, glasverkleideten Büros und eleganten Hochhauswohnungen bis zur Spitze des Wellenbrechers, um einen herrlichen Blick auf die herrliche Skyline der Stadt zu genießen. Wir werden durch das berühmte riesige Saadiyat Island-Projekt fahren, wo die Museen gebaut werden, um das Image von ABU DHABI als Kulturstadt zu vervollständigen. Wir werden auch an der berühmten Stätte des abrahamitischen Familienhauses vorbeikommen. Am späten Nachmittag besuchen wir das Louvre Museum, Das Louvre Abu Dhabi ist ein Kunst- und Zivilisationsmuseum, das sich im Kulturviertel Saadiyat Island befindet. Schließlich werden wir im Hotel einchecken. Abendessen und Übernachtung in Abu Dhabi.
TAG 4: MITTWOCH: ABU DHABI - AL AIN (150 km)
Frühstück in Ihrem Hotel. Wir verlassen Abu Dhabi am Morgen nach AL AIN. Heute Morgen geht es weiter nach Al Ain. das Hotel liegt im Hadschar-Gebirge und ist eine der ältesten Städte der Vereinigten Arabischen Emirate, die reich an Traditionen ist. Seit Tausenden von Jahren ist die Oase Al Ain ein wichtiger Karawanenstopp auf den alten Handelsrouten durch Arabien. Weiter geht es nach Jebel Hafeet, wo wir einen tollen Fotostopp einlegen werden. Danach werden wir in der Stadt zu Mittag essen. Am Nachmittag besuchen wir den Kamelmarkt, den größten in den VAE. Dann besuchen wir auch das Jahili Fort, eine der größten Burgen in Al Ain und das beste Beispiel für die islamische Militärarchitektur vor Ort. Dann besuchen wir den Al Ain Palast, es ist einer der wichtigsten kulturellen Orte in der Stadt Al Ain. Es ist ein direktes Zeugnis der Regierungszeit des verstorbenen Scheichs Zayed Bin Sultan Al Nahyan in Al Ain und seines ursprünglichen Wohnsitzes dort. Der Palast ist auch der Geburtsort von S. H. Scheich Mohamad Bin Zayed Al Nahyan, dem Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate und Herrscher von Abu Dhabi. Dann besuchen wir Qasr AL Muwaiji, wo Sie alles über die Geschichte dieser Region erfahren. Am späten Nachmittag checken wir im Hotel ein. Abendessen im Hotel. Übernachtung in AL AIN.
TAG 5: DONNERSTAG: AL AIN - SHARJAH -DUBAI
Frühstück in Ihrem Hotel. Heute Morgen werden wir in Richtung gehen. Dubai und Schardscha. Wir werden nach 2 Stunden erreichen und eine halbtägige Sharjah Tour beginnen. Diese Tour führt uns nach Sharjah, der Kulturhauptstadt oder bekannt als die "Perle des Golfs". Sie kommen an der König-Faisal-Moschee vorbei, einer der größten Moscheen der Emirate. Dann passieren wir das renovierte Fort von Sharjah, die ehemalige Residenz der Herrscherfamilie. Dann geht es weiter zum Sharjah Heritage Museum, das die reichen traditionellen Bräuche und die Kultur von Sharjah bewahrt und zeigt, als Quelle des Stolzes und der Inspiration für Emiratis und Besucher der VAE. Beginnen Sie eine Entdeckungsreise durch Sharjahs reiches und vielfältiges Erbe und erkunden Sie Traditionen, die den Test der Zeit überdauert haben. Sie werden handgefertigte Kunstwerke und Gegenstände sehen, die aus einer Zeit stammen, in der sich die Einheimischen ausschließlich auf Fischerei und Perlenfischerei stützten. Verfolgen Sie die Entwicklung von Bildung, Währung und dem frühen Postsystem. Wir werden die traditionellen Fertigkeiten und Handwerke in Bezug auf Schmuck, Kostüme, Kräutermedizin, Musik und Folklore entdecken. Nach dem Besuch ist es nun an der Zeit, den farbenfrohen Souk Al Arsa zu erkunden, der auf traditionelle Weise eingerichtet ist. Sie haben auch die Möglichkeit, lokale traditionelle Geschäfte im Souk Al Arsa zu entdecken. Das Mittagessen wird in einem sehr lokalen Restaurant serviert, in dem Sie das echte Beduinenessen von MANDI entdecken, ein saftiges Rezept aus Fleisch oder Fisch mit wunderbaren Gewürzen aus diesem Teil der Welt. Nach der Tour kehren wir nach Dubai zurück in Richtung der "Dubai Mall" & Burj Khalifa, dem höchsten Turm der Welt und dem Herzstück der bisher prestigeträchtigsten Stadtentwicklung der Golfregion. Der Burj Dubai wird in einer Reihe von Ellipsen vom himmelbrechenden Turm ausstrahlen, der Wohn-, Geschäfts-, Hotel-, Unterhaltungs- und das weltweit größte Einkaufszentrum "Dubai Mall" umfasst. Freizeit zum Einkaufen. Mit mehr als 1.200 Geschäften und einer Vielzahl von Weltklasse-Attraktionen; das erste Kaufhaus der Galleries Lafayette im Nahen Osten, Frankreichs führendes Modehaus und einer der 100 weltweit führenden Einzelhändler. Die Dubai Mall revolutioniert das moderne Einkaufserlebnis. Mit einer beeindruckenden Auswahl an Freizeitaktivitäten ist dies das ultimative Einkaufserlebnis auf dem neuesten Stand der Technik. Neben der Romantik des Eislaufens buhlen eine Reihe von Abenteuersportarten um Aufmerksamkeit. Die Dubai Mall ist ein Ort, an dem sich ein Gold-Souk des 21.Jahrhunderts gegen ein Weltklasse-Aquarium stellt. Betreten Sie die Dubai Mall und erleben Sie einen Ort wie keinen anderen. Ein Aufstieg zum Burj Khalifa wird allen unseren Gästen vorgeschlagen (optional – im Voraus zu buchen), Abendessen im Hotel. Übernachtung in DUBAI
TAG 6: FREITAG: DUBAI - Musandam Kreuzfahrt (Oman) - DUBAI (165 KM)
Frühstück in Ihrem Hotel. Heute machen wir eine Kreuzfahrt in den Gewässern des Indischen Ozeans. Musandam ist ein Ort, an dem die Gewässer des "Golfs von Oman" das Tor zu den natürlichen Meeresschätzen sind. Die Halbinsel Musandam ist der nördlichste Teil des Oman, sie hat eine der rauesten, einsamsten und schönsten Küsten der Welt, das hoch aufragende Hadschar-Gebirge erhebt sich direkt aus dem Meer und schafft eine spektakuläre fjordähnliche Landschaft, die eine beeindruckende Kulisse bietet für die Höhlen, Buchten und Kiesstrände entlang der Küste. Die geschützten Buchten bieten auch Schnorchlern und Nichttauchern eine sichere Umgebung zum Erkunden. Das Meeresleben im Golf von Oman ist reich an Fischen, Korallen, Schildkröten und Wirbellosen. Wir werden eine Dhau-Kreuzfahrt in den Fjorden von Musandam unternehmen, die uns einen Einblick in diese fantastische Landschaft bietet und ein Ambiente der Ruhe und Beschaulichkeit garantiert. Es besteht auch die Möglichkeit, Delfine während der Kreuzfahrt zu sehen. Mittagessen an Bord. Diese traditionelle Art von Dhaus ist mit bequemen Sitzen, Kissen und Teppich ausgestattet. Wir werden Seesafaris, Schnorcheln, Schwimmen, Spielen und vieles mehr genießen. (Hinweis: Bitte führen Sie Ihren Reisepass mit sich, da er für die Polizeikontrolle benötigt wird).Wir werden am Ende des Tages nach Dubai zurückkehren, um nach diesem langen Abenteuertag im Hotel zu entspannen. Abendessen im Hotel & Übernachtung in Dubai
TAG 7: SAMSTAG: DUBAI -SOHAR - MASKAT (420 KM)
Frühstück in Ihrem Hotel, wir beginnen unsere Reise nach Maskat mit dem Bus über Hatta. Hatta ist eine malerische 115 km (71 Meilen) Fahrt östlich von Dubai City und bietet aufgrund seiner Lage im zerklüfteten Hadschar-Gebirge ein milderes Klima und ist ein beliebter Urlaubsort vor der Hitze Dubais. Sein authentisches arabisches "Heritage Village" mit zwei Militärtürmen aus dem 18.Jahrhundert, einer alten Juma-Moschee (1780) und 30 Lehmhäusern ist einen Besuch wert. Obwohl Aktivitäten und Einkaufsmöglichkeiten begrenzt sind, besuchen Adrenalin-Junkies Hatta oft für Offroad-Abenteuer in der Wüste oder in den Bergen, einschließlich eines Stopps an den Hatta Rock Pools, engen windigen Schluchten aus glattem Fels mit blaugrünen Wasserbecken. Die 420 Kilometer lange Fahrt von Dubai führt Sie durch den Oman. Mittagessen unterwegs in Sohar. Orientierungstour durch Sohar, die drittgrößte Stadt des OMAN. Halten Sie an der SOHAR-Moschee, einer echten architektonischen Errungenschaft. Wir werden unsere Route nach Maskat fortsetzen. das wird am Ende des Tages vorbei an Barka und Seeb erreichen. Einchecken in das Muscat Hotel und Abendessen im Hotel. Übernachtung in Muscat.
TAG 8: SONNTAG: MASKAT (70 KM)
Frühstück in Ihrem Hotel. Wir beginnen mit einem Briefing-Meeting um 9.30 Uhr, um die gesamte Gruppe und den Guide vorzustellen und die Reise zu erklären. Danach starten wir die Tour durch Maskat. Fahren Sie durch das wunderschöne Botschaftsviertel, um die Große Sultan-Qabus-Moschee zu erreichen, die eine bemerkenswerte architektonische Leistung aufweist. Als zeitgenössische Kultstätte dient es als spirituelles Wahrzeichen für den modernen Oman und projiziert die Werte und Bestrebungen des omanischen Volkes. Als Gebäude bewahrt es eine perfekte Balance zwischen Ästhetik, Kultur und tief verwurzelter islamischer Tradition. Nach dem Besuch der Moschee fahren wir weiter zum Opernhaus, um dieses wunderbare Gebäude zu besichtigen, das speziell vom Sultan Qaboos erbaut wurde. Das Mittagessen wird in einem typischen Fischrestaurant mit den Einheimischen serviert. Nach dem Mittagessen besuchen wir das alte Maskat, umgeben von steilen Bergen und flankiert von den Zwillingsfestungen 'Jalali' & 'Mirani' aus dem 16.Jahrhundert (Fotostopp).Außerdem sehen wir den Al Alam Palast, die Residenz Seiner Majestät Sultan Qaboos. Anschließend fahren wir zum Bait Al Zubair Museum. Bait Al Zubair ist selbst ein Teil des Erbes von Maskat. Scheich Al Zubair, der drei ehemaligen Sultanen diente, gründete das Haus 1914 und sein Sohn Mohammad Al Zubair eröffnete es 1998 als Museum. Seine geschnitzten Türen öffnen sich zu einer Rezeption im Festungsstil. Das Museum umfasst traditionelle omanische Waffen, Schmuck, Kostüme, Haushaltsgegenstände und nachgebildete städtische und ländliche Umgebungen. Fahren Sie dann durch die landschaftliche Schönheit der Corniche, halten Sie in Muttrah - dem wichtigsten Hafen- und Handelszentrum - und erkunden Sie den farbenfrohen historischen Souk. Dies ist ein echter Souk mit verwinkelten Gassen und Seitenstraßen und Ständen, die alle Arten von Textilien, Schmuck, traditionellen omanischen Parfums (Bukhoor - aus Weihrauch), Souvenirs und Antiquitäten verkaufen.... Nach dieser langen Tour fahren wir zurück zum Hotel. Das Abendessen wird in einem schönen omanischen Restaurant serviert, in dem Sie erleben, wie die Omaner ihre Küche essen und probieren und die entspannte Atmosphäre genießen, die die OMANER mögen. Übernachtung in Maskat.
TAG 9: MONTAG: MUSCAT -SUR- WAHIBA (340 KM)
Nach dem Frühstück Abfahrt zu einer tollen Abenteuerreise. Wir werden durch einen der aufregendsten Abschnitte der 1.700 KM langen Küste des Oman fahren. Besuchen Sie das berühmte Sinkhole, einen Teil eines eingestürzten Berges, der mit Meerwasser gefüllt ist, und fahren Sie dann auf der abgestuften Straße über Fins weiter. Setzen Sie Ihre Reise nach Wadi Shab fort, wo wir anhalten, um die herrliche Natur zu bewundern und vielleicht ein bisschen im WADI spazieren zu gehen. Mittagessen im WADI Shab. Wir fahren dann weiter nach Sur, einer Seefahrerstadt und einem Handelshafen, in dem das ganze Jahr über viel los ist. Berühmt für die faszinierende Architektur der Altstadt und der Werften, in denen seit Jahrhunderten traditionelle Dhaus am Rande der Bucht gebaut werden. Nach einer kurzen Tour durch Sur setzen wir die Küstenstraße fort, die durch hohe Klippen und kleine Fischerdörfer führt. Am späten Nachmittag erreichen wir die Wüste von Wahiba Sands – eine der faszinierendsten und geheimnisvollsten Regionen des Oman. Wir werden 4x4 Fahrzeuge besteigen und das Abenteuer in der Wüste beginnen. Die riesigen, ständig wechselnden Dünen beherbergen eine erstaunliche Vielfalt an Wildtieren und beherbergen verschiedene Arten von Flora und Fauna. Die schnell wechselnden Muster der Dünen sind eine Freude für Fotografen. Die Wahiba beherbergt auch einige tausend Beduinen, von denen bekannt ist, dass sie diese unwirtliche Region seit mindestens 7000 Jahren bewohnen. Wir werden ein bisschen Dünen-Bashing machen, während unsere erfahrenen Fahrer ihr Können auf der Dünenfahrt zeigen, was ein aufregendes Erlebnis ist. Abendessen im Camp mit echter Wüstenatmosphäre & Übernachtung in Wahiba Sands
TAG 10: DIENSTAG- WAHIBA SANDS - NIZWA (200 KM)
Nach dem Frühstück werden wir ein letztes Mal die Wüste und ihre Geheimnisse genießen, bevor wir in unseren 4x4 einsteigen, um in die normale Zivilisation zurückzukehren. Anschließend fahren wir zum Wadi Bani Khalid – einem üppig grünen Tal, das von schroffen Bergen umgeben ist. Wir werden eine unglaubliche Aussicht genießen und die Möglichkeit haben, die landschaftliche Schönheit mit den Kameras festzuhalten. Wir werden im Wadi spazieren gehen, um die Umgebung zu Fuß zu erkunden. Abfahrt nach NIZWA gegen Mittag, wir werden auf unserem Weg zum Mittagessen anhalten. Nach dem Mittagessen fahren wir weiter nach Nizwa, einer großartigen Stadt mit einer großartigen Geschichte. Bei der Ankunft in NIZWA nach ca.2- 3 Stunden machen wir eine schnelle Orientierung durch die Stadt. Die alte Hauptstadt von Oman, Nizwa, war ein Sitz des Lernens und der Geburtsort des Islam im Oman. Der Souk aus dem 17.Jahrhundert, der für den Silberschmuck berühmt ist, ist die Hauptattraktion von Nizwa, ganz zu schweigen von der beliebten und interessanten Viehauktion, die jeden Freitag stattfindet. Der riesige Turm wurde auf einem schroffen Felsboden erbaut und so konstruiert, dass er den Vibrationen von 24 Kanonen standhält. Wir werden den SOUK besuchen und die Altstadt erkunden. Checken Sie im Hotel ein. Abendessen. Übernachtung in NIZWA
TAG 11: MITTWOCH - NIZWA- MASKAT-ABREISE (150 KM)
Nach dem Frühstück setzen wir den Besuch von Nizwa fort. Unser erster Halt wird das charmante Ahnendorf BIRKAT AL MAWZ am Fuße des GRÜNEN Berges sein, den wir aus der Ferne sehen werden, JEBEL AKHDAR. Dann fahren wir zum Jabreen Fort. Das im 17.Jahrhundert erbaute Schloss Jabreen ist eines der schönsten seiner Art. Sein prächtiger Putz, die geschnitzten Türen und die bemalten Holzbalken der Decken machen dieses Schloss erstaunlich anders. Nachdem wir das Schloss Jabrin besucht haben, fahren wir zurück nach Nizwa, vorbei an den JEBEL SHAMS, die wir nur entlang des Streckenteils der berühmtesten Hadschar-Gebirgskette im OMAN sehen werden. Wir werden an den ältesten Kleinstädten von Oman Bahla mit seiner Festung vorbeikommen (Außenbesichtigung). Wir werden an den Palmenhainen von Al Hamra anhalten, um das Falaj-System zu sehen. wir werden auf unserem Weg zum Mittagessen anhalten. Nach dem Besuch fahren wir nach MASKAT, der Hauptstadt. Abends Transfer zum Flughafen Maskat für den Rückflug.
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OMAN TEIL:
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Buchungsbedingungen/Allgemeine Reisebedingungen (AGB)
Allgemeine Reisebedingungen der Travelplanet GmbH für die
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– gültig für Buchungseingang ab 01.11.2023 –
Stopoverall.com ist eine Marke der Travelplanet GmbH. Durch die
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1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Buchung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags
aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten
Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann online oder auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Internet-Formular
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende
innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
1.5 Sofern Sie als Anmelder ausdrücklich und gesondert erklären, für die alle in der
Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung wie für eigene
Verpflichtungen einzustehen, erfolgt die Anmeldung auch im Namen dieser Teilnehmer. Im
Fall einer Annahme durch Reiseveranstalter haften Sie neben Ihrer eigenen Verpflichtung
auch für die vertraglichen Pflichten der angemeldeten Personen als Gesamtschuldner.
1.6. Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen räumt der Reiseveranstalter dem
Reisenden die Rechte gem. §§ 651a – 651y BGB ein. An die Stelle der Insolvenzsicherung
des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die
Kundengeldabsicherung.
2. Bezahlung und Insolvenzschutz
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r Abs. 4 S. 1 BGB erfolgen.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Solange bei der
Buchung keine weiteren Beträge angegeben ist, diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 20 %
und bei Flugpauschalreisen wegen der unter 5.3 erläuterten Besonderheiten 30 % des
Reisepreises. Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung und nicht erstattbaren Reiseleistungen ist
in voller Höhe sofort fällig.
2.2. Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um eine Tagesreise im Sinne des § 651a
Abs. 5 Nr. 2 BGB, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR
75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins
verlangt werden. Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B.
Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen.
2.3 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht
vollständig bezahlt, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten.
Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und
vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung
aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den
Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden aufgrund einer Berechnung
gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.
2.4 Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den
der Kunde zu vertreten hat, Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets am Flughafen
hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter
berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so
insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und
ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 €.
Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.
2.5 Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express
zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt der
Reiseveranstalter dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im
ersteren Falle weist der Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden
Entgelte hin.
2.6. Die Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises können online oder per
Rechnung/Überweisung gezahlt werden.
2.7 Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in bar, müssen dort Reiseunterlagen,
insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue Reisedokumente ausgestellt werden, ist der
Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu
verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte
Dritter sowie ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe
von 25,00 € pro Buchung.
2.8. Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der Veranstalter bei falschen Altersangaben
berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu
zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. Den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der
Veranstalter vom Kunden in einer pauschalen Höhe von 30,00 € ersetzt verlangen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens
unbenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe
auch der jeweilige Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der
Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Angabe
des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben.
2a. Mahnung bei Zahlungsverzug
Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten Termin nicht und muss der
Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine Pauschale für die Mahnkosten in Höhe
von EUR 2,50 € pro erforderlicher Mahnung in Rechnung stellen.
Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
3. Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung,
insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den
Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder
Hotelportalen als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist
schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung.
3.2 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine
Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3.3 Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des
Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es
gilt Ziffer 4. „Leistungsänderungen“ (siehe unten).
Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar,
verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung.
3.4 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen
miteinschließen können.
3.5 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des
Reisenden beim Reiseveranstalter gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00€
pro Person und Woche.
3.6 Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist.
Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende
Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang
der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter
zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne
Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene
Begleitperson mitreist.
3.7 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir
Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich
darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser
Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung.
Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den
Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung
stellen.
3.8 speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine
Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der
Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew. Die untrennbar
verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung
(Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Beide Teilleistungen beginnen mit dem
ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Vor dem ersten Betreten der
Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu
dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Die im Katalog
ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter- oder
technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu
vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen einer geplanten Route und von
Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der
Sportleistung. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard
behalten wir uns vor.
4. Leistungsänderungen / Höhere Gewalt / Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -
abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die
Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den
Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für
erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur
Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
4.6 Wir behalten uns vor, vor Abschluss des Reisevertrages Preisangaben zu ändern. Dies ist
insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse;
Wenn die vom Kunden gewünschte und die ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den
Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist.
4.7 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate,
behalten wir uns ebenfalls vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben
zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse
Rechnung getragen wird.
Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis
zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine
Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig.
4.8 Eine nach Ziff. 4.6 und 4.7 mögliche Preisanpassung wird wie folgt vorgenommen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
d) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs
zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten
zu erfüllen haben.
4.9 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch
bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an
einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus
unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese
Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber
geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§ 651h BGB).
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für
die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die
Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde
berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der
Reiseveranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch
entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter die
Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die
Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem
Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten
verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar
sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber,
wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten „Packaging“-
Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
- Flugpauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent,
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises
- Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen
Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten
Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale
des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der
Fluggesellschaft ausmacht.
- Nur-Hotelbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen
individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln
ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor
Reiseantritt 40 Prozent des Reisepreises, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60
Prozent des Reisepreises, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 Prozent des
Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des
Reisepreises
Bei Gruppenreisen, Ferienwohnungen und Yachtcharter werden Teilstornos mit mindestens
90% des vollen Personenpreises in Rechnung gestellt. Die Gruppe kann nur unter dieser
Voraussetzung Anspruch auf gebuchte Leistungen haben.
5.4 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den
in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es
unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Reiseanmelders ist, soweit auch ein
Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der
Beförderungsart und des Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des
Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
5.6 Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des
Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
5.7 Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung
nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger
überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.
5.8 Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Ziffer 5.5 und 5.6 entstehenden
Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich
mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen dem
Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von €
30,00 je Reiseteilnehmer. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die
Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts verwiesen.
5.9 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem
dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch
den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer
zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben.
5.10Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich
entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten:
1. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. Die
Rücktrittsfrist bestimmt sich nach § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall
ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm
die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den
Kunden davon zu unterrichten.
2. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In
diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu
erklären.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für
einen dem Reisenden entstehenden Schad en allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist .
7.2 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden
sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt
der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.3 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften
sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher
internationalen Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§
651p Abs. 2 und 3 BGB-Anwendung.
7.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher
Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen
nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen
8.1 Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner E-
Mail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten E-
Mail-Account.
8.2 Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich
der Reisende mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen
einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z.B. Stau) oder bei
Anreise per Zug (z.B. Rail & Fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen.
8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten.
8.4 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem
Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die örtliche Reiseleitung bzw. örtliche Agentur ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter
aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der
Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB oder
Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit
die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder
fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden
sollte.
9.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die
vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für
den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise.
9.3 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an
der Nichteinhaltung der Frist vorliegt
10. Pass-, Visa-, Gesundheits- und weitere länderspezifische
Bestimmungen
1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den
Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die
Verzögerung zu vertreten hat.
3. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern
abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem
jeweiligen Land haben. Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden,
die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben
bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der
Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem
Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die
Aufnahme kann dort verweigert werden.
4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des
Reiseveranstalters bedingt sind.
11. Informationen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
11.1bGemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union sind
wir als Veranstalter verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
wie folgt zu informieren:
„Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den
Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der
Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens
unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden
Flüge tätig wird.
In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass der Reisende über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird
das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der
Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen
Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine
Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der
Reiseveranstalter sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens
unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des
Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.“
11.2 Alle Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung und dem Fluggerät sowie dem
ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand, so dass
sich bis zum vorgesehenen Abflug Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder
organisatorischen Gründen ergeben können.
11.3 Travelplanet ist aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft,
des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen, soweit das für Sie
zumutbar ist. Im Fall einer notwendigen Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis
einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter übermittelt, werden vom
Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des
Reiseveranstalters übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder
Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der
nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden
sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.
13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit
Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat
Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben,
kann verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5
DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer)
gerechtfertigt ist.
Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die
bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen
Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen.
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger
begründet.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
15.1 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – an
dessen Sitz beim AG oder LG Köln zu erheben.
15.2 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch
uns unverzüglich zur Verfügung stellen.
15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei
fehlendem inländischen Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters:
Travelplanet GmbH
Kruppstr. 28a
DE 47055 Duisburg
Tel.: 0221-923990
E-Mail: info@travelplanet.de
Internet: https://stopoverall.com
15.4 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil.
Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht
beabsichtigt.
IMPRESSIUM
Travelplanet GmbH
Kruppstrasse 28a47055 – Duisburg
Tel.: 0221-923990E-Mail: info@travelplanet.de
Geschäftsführer: Ilhan KaratasAmtsgericht Duisburg
Handelsregisternummer: 33570
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 223946538
Steuernummer: 109/5963/1590
Haftungsausschluss, Links und Urheberrechte
1. Haftungsausschluss
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Stand/gültig ab: 01.11.2023